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Befähigte Person Grundlagen

Damit der Arbeitgeber die Prüfung von Arbeitsmitteln gemäß § 14 BetrSichV gewährleisten kann, benötigt er qualifizierte „Zur Prüfung befähigte Personen“. Der Unternehmer hat die befähigte Person hierfür schriftlich zu beauftragen. Die befähigte Person muss entsprechend der beruflichen Ausbildung und Erfahrung geeignet sein. Die zur Prüfung befähigten Person muss entsprechend der TRBS 1201/1203 Ausgebildet werden. Die …

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