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Befähigte Person Grundlagen
Damit der Arbeitgeber die Prüfung von Arbeitsmitteln gemäß § 14 BetrSichV gewährleisten kann, benötigt er qualifizierte „Zur Prüfung befähigte Personen“. Bevor der Unternehmer die Befähigte Person hierfür schriftlich beauftragt, hat er gemäß TRBS 1203 die personelle Auswahl entsprechend der beruflichen Ausbildung und Erfahrung zu treffen und durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen für die Aufgabe auszubilden. Die Grundlagenausbildung stellt die theoretische und technische Basisausbildung und Eingangsvoraussetzung dar. Alle aufbauenden weiteren spezifischen Qualifizierungen wie z.B. Zur Prüfung befähigte Person für Flurförderzeuge, Krane, Regale, Erdbaumaschinen, PSAgA… bauen darauf auf.
Die inhaltliche und zeitliche Auslegung der Qualifizierung beruht auf den Anforderungen der Richtlinien Reihe der VDI 4068. Entsprechend der Komplexität, dem Prüfaufwand und dem Gefährdungspotenzial des Arbeitsmittels wird der zur Prüfung befähigten Person das Qualifikationsmerkmal „gering – A“, „mittel – B“, oder „hoch – C“ zugeordnet.
Details
Kursart:
Preis*:
Ab 1 | 450,00 € |
Ab 2 | 395,00 € |
Ab 3 | 365,00 € |
Ab 4 | 345,00 € |
Ab 5 | 335,00 € |
Ab 6 | 325,00 € |
Ab 7 | 315,00 € |
Ab 8 | 305,00 € |
Ab 9 | 300,00 € |
Ab 10 | 295,00 € |
Zertifikat/Nachweis:
Sprache
Dauer:
*Preis wird in Netto ohne Mwst. angegeben
Rechtssicherheit
Rechtliche Grundlagen:
- DGUV Vorschrift 1
- BetrSichV §14
- TRBS 1201
- TRBS 1203
Achtung, Vorgesetze, welche nicht ausreichend qualifizierte Befähigte Personen einsetzen, gehen ein hohes Risiko auf Bestrafung und möglichen Schadenersatz bei einem Unfall ein, wenn der Unfall ursächlich auf unzureichend qualifiziertes Prüfpersonal zurückzuführen ist.
Ablauf
Nach dem Sie sich im System angemeldet haben, erhalten Sie einen Link für den Zugang zu diesem E-Learning. Nun können sie das E-Learning abarbeiten.
Kurs Content
Befähigte Person Grundlagen
Damit der Arbeitgeber die Prüfung von Arbeitsmitteln gemäß § 14 BetrSichV gewährleisten kann, benötigt er qualifizierte „Zur Prüfung befähigte Personen“. Bevor der Unternehmer die Befähigte Person hierfür schriftlich beauftragt, hat er gemäß TRBS 1203 die personelle Auswahl entsprechend der beruflichen Ausbildung und Erfahrung zu treffen und durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen für die Aufgabe auszubilden. Die Grundlagenausbildung stellt die theoretische und technische Basisausbildung und Eingangsvoraussetzung dar. Alle aufbauenden weiteren spezifischen Qualifizierungen wie z.B. Zur Prüfung befähigte Person für Flurförderzeuge, Krane, Regale, Erdbaumaschinen, PSAgA… bauen darauf auf.
Die inhaltliche und zeitliche Auslegung der Qualifizierung beruht auf den Anforderungen der Richtlinien Reihe der VDI 4068. Entsprechend der Komplexität, dem Prüfaufwand und dem Gefährdungspotenzial des Arbeitsmittels wird der zur Prüfung befähigten Person das Qualifikationsmerkmal „gering – A“, „mittel – B“, oder „hoch – C“ zugeordnet.
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Kursart:
Preis*:
Ab 1 | 450,00 € |
Ab 2 | 395,00 € |
Ab 3 | 365,00 € |
Ab 4 | 345,00 € |
Ab 5 | 335,00 € |
Ab 6 | 325,00 € |
Ab 7 | 315,00 € |
Ab 8 | 305,00 € |
Ab 9 | 300,00 € |
Ab 10 | 295,00 € |
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Dauer:
*Preis wird in Netto ohne Mwst. angegeben
Rechtssicherheit
Rechtliche Grundlagen:
- DGUV Vorschrift 1
- BetrSichV §14
- TRBS 1201
- TRBS 1203
Achtung, Vorgesetze, welche nicht ausreichend qualifizierte Befähigte Personen einsetzen, gehen ein hohes Risiko auf Bestrafung und möglichen Schadenersatz bei einem Unfall ein, wenn der Unfall ursächlich auf unzureichend qualifiziertes Prüfpersonal zurückzuführen ist.
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