• Befähigte Person zur Prüfung von Arbeitsmittel
Kurs ID: 8297

Befähigte Person Leitern und Tritte

Dieser Kurs wird angeboten von:
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Befähigte Person Leitern und Tritte

Um die Betriebssicherheit von Arbeitsmittel jederzeit gewährleisten zu können, sind Unternehmen verpflichtet, diese regelmäßig durch eine “Befähigte Person“ prüfen zu lassen. In der Ausbildung “Befähigt Person Leitern und Tritte“ erwerben Sie die nötigen Kenntnisse um Prüfungen dieser Art qualifiziert durchführen zu können.

Bei der Ausbildung stehen der Erwerb von Grundlagen- und Spezialwissen im Bereich Leitern, Tritte, sowie deren Einbindung in die Prüftätigkeit im Vordergrund. Im Speziellen werden Kenntnisse vermittelt, die für eine jährliche Prüfung von Leitern, Tritte erforderlich sind. Vorgesetze welche nicht ausreichend ausgebildete Befähigte Personen einsetzen, gehen ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe bei einem Unfall mit Arbeitsmitteldefekt ein.

Die inhaltliche und zeitliche Auslegung der Qualifizierung beruht auf den Anforderungen der Richtlinien Reihe der VDI 4068. Entsprechend der Komplexität, dem Prüfaufwand und dem Gefährdungspotenzial des Arbeitsmittels wird der zur Prüfung befähigten Person das Qualifikationsmerkmal „gering – A“, „mittel – B“, oder „hoch – C“ zugeordnet.

Details

Kursart:

Theorie

Preis*:

Ab 1 450,00 €
Ab 2 395,00 €
Ab 3 365,00 €
Ab 4 345,00 €
Ab 5 335,00 €
Ab 6 325,00 €
Ab 7 315,00 €
Ab 8 305,00 €
Ab 9 300,00 €
Ab 10 295,00 €

Zertifikat/Nachweis:

Ihr Zertifikat erhalten sie nach erfolgreichem Absolvieren des theoretischen Tests.
Gültigkeit: Das Zertifikat ist unbefristet gültig. Jedoch muss innerbetrieblich der Unternehmer die zur Prüfung befähigte Person schriftlich beauftragen. Diese Beauftragung bleibt gemäß VDI 4068 aufrechterhalten, wenn im Qualifikationsmerkmal „A“ und „B“ die zur Prüfung befähigte Person mehrmals im Jahr Prüfungen durchführt (zeitnahe berufliche Tätigkeit), sowie im Qualifikationsprofil „C“ zusätzlich alle 3 Jahre eine angemessene Weiterbildung mit Erfahrungsaustausch nachweist. Bei Beauftragung externer Dienstleister muss der Unternehmer bei Bestellung die aktuelle zeitnahe berufliche Tätigkeit und Weiterbildung einfordern und prüfen. Tipp! Verwalten Sie die Qualifikationen mit www.safety-go.eu.

Sprache

Deutsch

Dauer:

2h

*Preis wird in Netto ohne Mwst. angegeben

Rechtssicherheit

Damit der Arbeitgeber die Prüfung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV §14 gewährleisten kann, benötigt er qualifizierte “Zur Prüfung befähigte Personen”. Der Unternehmer muss vor der Beauftragung sicherstellen, dass die zur Prüfung befähigte Person gemäß der TRBS 1203 ausreichend befähigt ist, dies beinhalten die Ausbildung, Erfahrung und entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen. Die Qualifizierung zur Prüfung Befähigten Person für Leitern und Tritte vermittelt die theoretischen und technischen Ausbildungsinhalte worauf aufbauend die Beauftragung erfolgen kann. 

Rechtliche Grundlagen:

  • BetrSichV § 14, TRBS 1201, TRBS 1203, TRBS 2121-2 Bereitstellung und Benutzung von Leitern, VDI 4068, ASR A1.8, EN 131

Ablauf

Nach dem Sie sich im System angemeldet haben, erhalten Sie einen Link für den Zugang zu diesem E-Learning. Nun können sie das E-Learning abarbeiten.

  • Befähigte Person zur Prüfung von Arbeitsmittel
Kurs ID: 8297

Befähigte Person Leitern und Tritte

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Kursbeschreibung

Befähigte Person Leitern und Tritte

Um die Betriebssicherheit von Arbeitsmittel jederzeit gewährleisten zu können, sind Unternehmen verpflichtet, diese regelmäßig durch eine “Befähigte Person“ prüfen zu lassen. In der Ausbildung “Befähigt Person Leitern und Tritte“ erwerben Sie die nötigen Kenntnisse um Prüfungen dieser Art qualifiziert durchführen zu können.

Bei der Ausbildung stehen der Erwerb von Grundlagen- und Spezialwissen im Bereich Leitern, Tritte, sowie deren Einbindung in die Prüftätigkeit im Vordergrund. Im Speziellen werden Kenntnisse vermittelt, die für eine jährliche Prüfung von Leitern, Tritte erforderlich sind. Vorgesetze welche nicht ausreichend ausgebildete Befähigte Personen einsetzen, gehen ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe bei einem Unfall mit Arbeitsmitteldefekt ein.

Die inhaltliche und zeitliche Auslegung der Qualifizierung beruht auf den Anforderungen der Richtlinien Reihe der VDI 4068. Entsprechend der Komplexität, dem Prüfaufwand und dem Gefährdungspotenzial des Arbeitsmittels wird der zur Prüfung befähigten Person das Qualifikationsmerkmal „gering – A“, „mittel – B“, oder „hoch – C“ zugeordnet.

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Kursart:

Theorie

Preis*:

Ab 1 450,00 €
Ab 2 395,00 €
Ab 3 365,00 €
Ab 4 345,00 €
Ab 5 335,00 €
Ab 6 325,00 €
Ab 7 315,00 €
Ab 8 305,00 €
Ab 9 300,00 €
Ab 10 295,00 €

Zertifikat/Nachweis:

Ihr Zertifikat erhalten sie nach erfolgreichem Absolvieren des theoretischen Tests.
Gültigkeit: Das Zertifikat ist unbefristet gültig. Jedoch muss innerbetrieblich der Unternehmer die zur Prüfung befähigte Person schriftlich beauftragen. Diese Beauftragung bleibt gemäß VDI 4068 aufrechterhalten, wenn im Qualifikationsmerkmal „A“ und „B“ die zur Prüfung befähigte Person mehrmals im Jahr Prüfungen durchführt (zeitnahe berufliche Tätigkeit), sowie im Qualifikationsprofil „C“ zusätzlich alle 3 Jahre eine angemessene Weiterbildung mit Erfahrungsaustausch nachweist. Bei Beauftragung externer Dienstleister muss der Unternehmer bei Bestellung die aktuelle zeitnahe berufliche Tätigkeit und Weiterbildung einfordern und prüfen. Tipp! Verwalten Sie die Qualifikationen mit www.safety-go.eu.

Sprache

Deutsch

Dauer:

2h

*Preis wird in Netto ohne Mwst. angegeben

Rechtssicherheit

Damit der Arbeitgeber die Prüfung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV §14 gewährleisten kann, benötigt er qualifizierte “Zur Prüfung befähigte Personen”. Der Unternehmer muss vor der Beauftragung sicherstellen, dass die zur Prüfung befähigte Person gemäß der TRBS 1203 ausreichend befähigt ist, dies beinhalten die Ausbildung, Erfahrung und entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen. Die Qualifizierung zur Prüfung Befähigten Person für Leitern und Tritte vermittelt die theoretischen und technischen Ausbildungsinhalte worauf aufbauend die Beauftragung erfolgen kann. 

Rechtliche Grundlagen:

  • BetrSichV § 14, TRBS 1201, TRBS 1203, TRBS 2121-2 Bereitstellung und Benutzung von Leitern, VDI 4068, ASR A1.8, EN 131

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