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Befähigte Person Arbeits- und Schutzgerüste
Arbeits- und Schutzgerüste dürfen erst verwendet werden, wenn eine zur Prüfung befähigte Person den bestimmungsgemäßen Aufbau und regelkonforme Kennzeichnung durch Bestätigung und Freigabe im Prüfbefund dokumentiert hat. Hierzu muss die zur Prüfung befähigten Person abgleichen, ob die Gerüste, welche aus systemfreien Bauteilen oder Gerüstsysteme erstellt sind, gemäß dem Plan für Auf- Um- und Abbau oder der Aufbau- und Verwendungsanleitung der Gerüstsystemhersteller norm- und regelkonform erstellt sind. Weiterhin hat die zur Prüfung befähigte Person die Gerüstverankerung bezüglich Verankerungsmittel, Probebelastung oder Ersatzmaßnahmen festzulegen. Ist geplant das Gerüst über längere Zeit zu nutzen, oder wirken besondere Ereignisse auf Gerüste ein, oder sind schädigende Einflüsse zu erwarten, muss die zur Prüfung befähigte Person Gerüste wiederkehrend einer Prüfung unterziehen. Diese komplexe Aufgabe leitet sich aus der Betriebssicherheitsverordnung, der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 1, der Gerüstbau- Gerüstsystemnormen u.a. DIN 4420, DIN, EN 12810, sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten, DGUV Regel 101-601 Rohbauarbeiten. Die Qualifizierung berechtigt zudem auch die Prüfung von fahrbaren Arbeitsbühnen gem. DIN EN 1004-1. Damit Unternehmer ihren Beschäftigten ein geprüftes und damit sicheres Arbeitsmittel Gerüst oder fahrbare Arbeitsbühne bereitstellen können, müssen sie eine ausreichend erfahrene und ausgebildete, zur Prüfung befähigte Person, beauftragen, die die Prüfung durchführen kann. Das E-Learning qualifiziert Sie hierzu umfänglich über alle Fachinhalte und Zusammenhänge, mit Abschluss der Wirksamkeitskontrolle wird Ihnen das Zertifikat über die Qualifizierung zugewiesen.
Die inhaltliche und zeitliche Auslegung der Qualifizierung beruht auf den Anforderungen der Richtlinien Reihe der VDI 4068. Entsprechend der Komplexität, dem Prüfaufwand und dem Gefährdungspotenzial des Arbeitsmittels wird der zur Prüfung befähigten Person das Qualifikationsmerkmal „gering – A“, „mittel – B“, oder „hoch – C“ zugeordnet.
Details
Kursart:
Preis*:
Ab 1 | 450,00 € |
Ab 2 | 395,00 € |
Ab 3 | 365,00 € |
Ab 4 | 345,00 € |
Ab 5 | 335,00 € |
Ab 6 | 325,00 € |
Ab 7 | 315,00 € |
Ab 8 | 305,00 € |
Ab 9 | 300,00 € |
Ab 10 | 295,00 € |
Zertifikat/Nachweis:
Sprache
Dauer:
*Preis wird in Netto ohne Mwst. angegeben
Rechtssicherheit
Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 2121 Teil 1 Verwendung von Gerüsten
Deutsche Industrie Norm. EU-Norm
- DIN EN 1004-1
- DIN 4420
- DIN 12810
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
- DGUV Regel 101-601 Rohbauarbeiten
Ablauf
Nach dem Sie sich im System angemeldet haben, erhalten Sie einen Link für den Zugang zu diesem E-Learning. Nun können sie das E-Learning abarbeiten.
Kurs Content
Befähigte Person Arbeits- und Schutzgerüste
Arbeits- und Schutzgerüste dürfen erst verwendet werden, wenn eine zur Prüfung befähigte Person den bestimmungsgemäßen Aufbau und regelkonforme Kennzeichnung durch Bestätigung und Freigabe im Prüfbefund dokumentiert hat. Hierzu muss die zur Prüfung befähigten Person abgleichen, ob die Gerüste, welche aus systemfreien Bauteilen oder Gerüstsysteme erstellt sind, gemäß dem Plan für Auf- Um- und Abbau oder der Aufbau- und Verwendungsanleitung der Gerüstsystemhersteller norm- und regelkonform erstellt sind. Weiterhin hat die zur Prüfung befähigte Person die Gerüstverankerung bezüglich Verankerungsmittel, Probebelastung oder Ersatzmaßnahmen festzulegen. Ist geplant das Gerüst über längere Zeit zu nutzen, oder wirken besondere Ereignisse auf Gerüste ein, oder sind schädigende Einflüsse zu erwarten, muss die zur Prüfung befähigte Person Gerüste wiederkehrend einer Prüfung unterziehen. Diese komplexe Aufgabe leitet sich aus der Betriebssicherheitsverordnung, der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 1, der Gerüstbau- Gerüstsystemnormen u.a. DIN 4420, DIN, EN 12810, sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten, DGUV Regel 101-601 Rohbauarbeiten. Die Qualifizierung berechtigt zudem auch die Prüfung von fahrbaren Arbeitsbühnen gem. DIN EN 1004-1. Damit Unternehmer ihren Beschäftigten ein geprüftes und damit sicheres Arbeitsmittel Gerüst oder fahrbare Arbeitsbühne bereitstellen können, müssen sie eine ausreichend erfahrene und ausgebildete, zur Prüfung befähigte Person, beauftragen, die die Prüfung durchführen kann. Das E-Learning qualifiziert Sie hierzu umfänglich über alle Fachinhalte und Zusammenhänge, mit Abschluss der Wirksamkeitskontrolle wird Ihnen das Zertifikat über die Qualifizierung zugewiesen.
Die inhaltliche und zeitliche Auslegung der Qualifizierung beruht auf den Anforderungen der Richtlinien Reihe der VDI 4068. Entsprechend der Komplexität, dem Prüfaufwand und dem Gefährdungspotenzial des Arbeitsmittels wird der zur Prüfung befähigten Person das Qualifikationsmerkmal „gering – A“, „mittel – B“, oder „hoch – C“ zugeordnet.
Details
Kursart:
Preis*:
Ab 1 | 450,00 € |
Ab 2 | 395,00 € |
Ab 3 | 365,00 € |
Ab 4 | 345,00 € |
Ab 5 | 335,00 € |
Ab 6 | 325,00 € |
Ab 7 | 315,00 € |
Ab 8 | 305,00 € |
Ab 9 | 300,00 € |
Ab 10 | 295,00 € |
Zertifikat/Nachweis:
Sprache
Dauer:
*Preis wird in Netto ohne Mwst. angegeben
Rechtssicherheit
Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 2121 Teil 1 Verwendung von Gerüsten
Deutsche Industrie Norm. EU-Norm
- DIN EN 1004-1
- DIN 4420
- DIN 12810
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- DGUV Vorschrift 1
- DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten
- DGUV Regel 101-601 Rohbauarbeiten
Ablauf
Nach dem Sie sich im System angemeldet haben, erhalten Sie einen Link für den Zugang zu diesem E-Learning. Nun können sie das E-Learning abarbeiten.